Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem eigenen Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen mehrere Vorgaben erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.